Mitgliederinformation Abteilung „Tennis“

Nachfolgend finden Sie weitere zusätzliche Informationen für die Mitglieder.

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Der Spielbetrieb ist durch eine Platz- und Spielordnung geregelt, die Nutzung des Hauses durch eine Haus- und Nutzungsordnung.

Training

Tennistraining in Gruppen wird ganzjährig durch qualifizierte Trainer erteilt. Das Training wird gesondert berechnet.

Mannschaftsspiel

Seit 2009 werden alle Medenspielerinnen und Medenspieler in Leistungsklassen eingestuft. Wer Mannschaft spielen möchte, wird nach der Leistungsklassenordnung (Suche nach 3259 als Verein) des TVM eingestuft.

Alle Mannschaften des TV Kall haben das Vorrecht auf allen 6 Plätzen unserer Anlage ihr Medenspiel zu beginnen. Sollte es nötig sein ein Training verschieben zu müssen, dass es zeitlich mit einem Medenspiel kollidiert, so muss der Trainer mit dem Mannschaftsführer Kontakt aufnehmen. Hat der Mannschaftsführer keine Einwände, kann das Training während des Medenspiels begonnen werden. Sollte er doch Einwände haben, so darf das Training erst dann beginnen, wenn ein Tennisplatz durch den Mannschaftsführer freigegeben worden ist.

Schlüssel

Alle Mitglieder können leihweise einen Schlüssel für die Platzanlage erhalten. Erwachsene können darüber hinaus auch einen Schlüssel für das Vereinshaus entleihen.

Eigenleistungspauschale

Alle aktiven Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (auch die mit „Status Jugendlicher“) und bis zum 75. Lebensjahr sind zu einem Arbeitseinsatz von acht Stunden pro Saison zur Instandhaltung der Anlage verpflichtet. Wer keine Arbeit leistet zahlt ersatzweise 100 EUR (entspricht 8 Stunden je 12,50 EUR).

Die 100 EUR werden zu Beginn der Sommersaison als Vorausleistung abgebucht und am Ende des Jahres, bei entsprechendem Arbeitseinsatz, wieder gut geschrieben.

Erfolgt der Eintritt in die Tennisabteilung innerhalb der Saison (Stichtag 01.07.) ist ein Arbeitseinsatz von vier Stunden zur Instandhaltung der Anlage oder die Zahlung von 50 EUR verpflichtend. Diese 50 EUR werden dann bei Eintritt fällig. Erfolgt der Austritt während der Saison wird der Beitrag nicht zurückerstattet.

Beschlossen durch Abstimmung in der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 19.04.2023

Wer erhält den Status „Jugendlicher“?

Alle Schüler, Studenten, Auszubildende und FSJ-leistende erhalten den „Status Jugendlicher“. Voraussetzung dazu ist der schriftliche Nachweis, der dem Kassenwart des Hauptvereins eigenständig vorgelegt und auch erneuert werden muss. Sollte dies nicht erfolgen, wird der Beitrag dann automatisch, nach Ablauf der Gültigkeit, auf den Normalbetrag umgestellt.

Gibt es eine Aufnahmegebühr?

Nein, auf die Entrichtung einer Gebühr für die Aufnahme in die Tennisabteilung wird verzichtet.

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