Mitgliedschaft – FAQ

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft.

  • Wie werde ich Mitglied im TV 1908 Kall e.V.?
    Die Mitgliedschaft sowie deren Erwerb und Beendigung sind in den §§ 2 bis 5 unserer Satzung geregelt. Der Eintritt ist jederzeit auf Antrag möglich.
     
  • Wer verwaltet meine Mitgliedschaft?
    Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch den Kassenwart.
     
  • Wer erhält den Status „Jugendlicher“?
    Alle Schüler, Studenten, Auszubildende und FSJ-leistende erhalten (auf Antrag) den Status „Jugendlicher“. Voraussetzung dazu ist der schriftliche Nachweis, der dem Kassenwart des Hauptvereins eigenständig vorgelegt und auch erneuert werden muss. Sollte dies nicht erfolgen, wird der Beitrag dann automatisch, nach Ablauf der Gültigkeit, auf den Normalbetrag umgestellt.
     
  • Wann sind die Beiträge fällig?
    Die Zahlungen sind vierteljährlich fällig und werden jeweils zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November abgebucht.
     
  • Gibt es eine Aufnahmegebühr?
    Nein, auf die Entrichtung einer Gebühr für die Aufnahme in den Verein wird verzichtet.
     
  • Was muss ich zur Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren tun?
    Auch der Turnverein Kall ist von der Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens betroffen. Die damit verbundenen Maßnahmen werden vom Verein vorgenommen, sodass die Mitglieder nichts weiter zu unternehmen brauchen. Die von ihnen erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt.
    Ab Juli 2014 werden die Mitgliedsbeiträge zu festgelegten Terminen im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen, und zwar bei jährlicher Zahlung zum 1. Februar des Jahres, beihalbjährlicher Zahlung zum 1. Februar und 1. August des Jahres oder bei vierteljährlicher Zahlung zum 1. Februar, 1. Mai, 1. August und zum 1. November des Jahres.
    Die Kontoinhaber werden gebeten, zu den für sie zutreffenden Einzugsterminen für entsprechende Deckung auf ihrem Konto zu sorgen, da sonst durch die beteiligten Banken Rücklastschriftgebühren in Höhe von z. Zt. 6,00 Euro erhoben werden, die wir ihnen satzungsgemäß in Rechnung stellen müssen.
    Die Lastschriften der Mitgliedsbeiträge werden in den Kontoauszügen mit unserer Gläubiger-Identifikationsnummer DE75ZZZ00000465383 gekennzeichnet, außerdem finden Sie dort Ihre Mandatsreferenznummer.
    Bei Fragen zum SEPA-Lastschriftverfahren oder zu den belasteten Beiträgen, wenden Sie sich bitte an den Kassenwart   [zum Kontaktformular] .
    Mitglieder, die nicht selbst Kontoinhaber sind, bitten wir, diese Information unbedingt an diese(n) weiterzugeben.
     
  • Was geschieht mit meinen persönlichen Daten?
    Die Daten werden, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
     
  • Was mache ich bei Unklarheiten mit einer Lastschrift?
    Zur Vermeidung unnötiger Bankgebühren (bis 6,00 € pro Rücklastschrift) werden Lastschriftzahler bei Unklarheiten gebeten, vor dem Widerspruch bei ihrer Bank immer den Kassenwart des Turnvereins   [zum Kontaktformular]   zu kontaktieren, um eventuelle Unstimmigkeiten zu klären und dann ohne zusätzliche Kosten zu bereinigen.
     
  • Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden?
    Sollten Sie Ihre Mitgliedschaft beenden wollen, so muss eine schriftliche Kündigung (per E-Mail oder Post) an den Kassenwart des Hauptvereins erfolgen. Der Austritt aus dem TV 1908 Kall e.V. ist nur jeweils zum Ende eines Quartals möglich. Die Kündigung ist dem Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen vor Quartalsende vorzulegen.
    Zur Vereinfachung der Verwaltungsarbeit und Vermeidung von Verlusten sind Kündigungen nicht bei Übungsleitern abzugeben, sondern (möglichst) per E-Mail oder Post direkt an den Kassenwart   [zum Kontaktformular]   zu senden.
    Aus Kostengründen erfolgt die Bestätigung einer Kündigung nur dann, wenn dies im Kündigungsschreiben ausdrücklich gewünscht wird. In diesem Fall wird um Angabe der Adresse und der Telefonnummer gebeten.
     
  • Warum wird hier z. T. nur die männliche Form verwendet?
    Wenn hier bei unterschiedlichen Personenbeschreibungen, z. B. Kassenwart, die männliche Form gewählt wird, so soll dies keineswegs eine Diskriminierung von weiblichen Mitgliedern und Leserinnen darstellen. Die verwendete männliche Form soll lediglich zur besseren Lesbarkeit des Textes beitragen und ist immer als eine Kurzform für Personen beiderlei Geschlechts zu verstehen.
     
  • Was ist die Eigenleistungspauschale in der Abteilung „Tennis“?
    Jedes Mitglied ab 18 Jahren hat zur Pflege und Unterhaltung der Tennisanlage zwei Arbeitsstunden im Jahr zu leisten oder 30 EUR zu zahlen.
    Erfolgt der Eintritt in die Tennisabteilung innerhalb der Saison (Stichtag 01.07.) ist ein Arbeitseinsatz von einer Stunde zur Instandhaltung der Anlage oder die Zahlung von 15 EUR verpflichtend. Diese 15 EUR werden dann bei Eintritt fällig. Erfolgt der Austritt während der Saison wird der Beitrag nicht zurückerstattet.
     
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