Mitglied werden

Schön, dass Sie darüber nachdenken Mitglied in unserer Gemeinschaft zu werden.

Die Mitgliedschaft sowie deren Erwerb und Beendigung sind in den §§ 2 bis 5 unserer Satzung (siehe unten) geregelt. Der Eintritt ist jederzeit auf Antrag möglich, der Austritt jedoch nur jeweils zum Ende eines Quartals. Die Kündigung ist dem Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen vor Quartalsende vorzulegen.

Die Verwaltung der Mitglieder erfolgt durch den Kassenwart des Hauptvereins   [zum Kontaktformular] .

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Bitte laden Sie über die Verweise im oberen Teil deser Seite den Aufnahmeantrag und ggf. den Antrag „Status Jugendlicher“ herunter und geben diesen ausgefüllt bei Ihrem Ansprechpartner im Turnverein ab.

Näheres zur Satzung des Turnvereins finden Sie hier.

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