Platz- und Spielordnung der Tennisanlage

Alle Mitglieder und Gäste der Tennisabteilung des TV 1908 Kall sind verpflichtet, die Platz- und Spielordnung einzuhalten und haben auf die pflegliche Instandhaltung der Anlage im allgemeinen Interesse zu achten.

Hinweisschild Benutzung Tennisanlage

Platzwart

Den Anweisungen des Platzverantwortlichen (Platzwart bzw. Beauftragter des Vorstandes bzw. der Vorstandsmitglieder) ist Folge zu leisten. Der Platzwart/vorgenannte Verantwortliche ist/sind berechtigt, Spieler bei unsachgemäßer Platznutzung oder Fehlen der Eintragung in den Buchungsplan vom Platz zu verweisen. Nur der Platzwart oder ein von ihm beauftragter des Vorstandes, stellt die Bespielbarkeit der Plätze fest und sperrt ggf. unbespielbare Plätze. Auch die Trainer haben den Anweisungen des Platzwartes Folge zu leisten.

Regeln

  1. Die Tennisplätze stehen in der Freiluftsaison täglich zwischen 8:00 und 22:00 Uhr für den Spielbetrieb zur Verfügung (außer bei stillen Feiertagen). Die Plätze 1 und 2 dürfen in der Zeit von 12:30 bis 14:30 Uhr (Schutz der Mittagsruhe) nicht genutzt werden; Ausnahme sind die Medenspiele.
  2. Spielberechtigt auf der Platzanlage sind Mitglieder, Mannschaften im Rahmen von Vereinsturnieren, Freizeitrunden, Meden- und Pokalspielen sowie Gäste (s. Gastspielordnung).
  3. Die Platzbuchung erfolgt immer durch Eintragung aller am Spiel beteiligten Spieler in den Buchungsplan, der dafür vorgesehenen App. Ohne diese elektronische Buchung ist das Betreten der Plätze untersagt.
  4. Eine Platzbuchung in der App ist maximal 48 Stunden vor der eingetragenen Spielzeit möglich.
  5. Fehlt 10 Minuten nach dem eingetragenen Spielbeginn der Spielpartner, so kann der Platz von anderen wartenden Spielern belegt werden.
  6. Die Spielzeit einschließlich Platzpflege kann für das Einzel 90 Minuten und für das Doppel 120 Minuten betragen. Bei großem Andrang sollten nur Doppel gespielt werden.
  7. Die Tennisplätze (5 + 6) dürfen nur mit für Aschenplätze geeigneten Tennisschuhen betreten werden. Trockene Plätze müssen von den Spielern vor und während des Spiels ausreichend gewässert werden.
    Während dem Spielen sind evtl. entstandene Löcher sofort auszubessern und nach dem Spielen die Plätze abzuziehen und bei Bedarf neu zu wässern. Größere Schäden müssen in die zur Verfügung stehende Mängelliste eintragen werden, damit sie baldmöglichst durch den Platzwart oder eine dafür bestellte Firma beseitigt werden können.
  8. Mehrmaliges Spielen an einem Tag ist nur möglich, wenn Spieler, die noch nicht gespielt haben, nicht warten müssen.
  9. Die Platzbuchung von Trainingszeiten, Turnieren und Freundschaftsspielen wird vom Sportwart im Voraus in den Buchungsplan eingetragen.
  10. Für Platzpflege, Turniere, Training, Freundschaftsspiele, alle offiziell geplanten Spiele können Plätze gesperrt bzw. reserviert werden.
  11. Die vereinseigene sowie eigene Ballmaschinen dürfen ausschließlich auf den Plätzen 1-4 benutzt werden. Bei großem Andrang muss das Spielen mit der Ballmaschine immer einem Einzel oder Doppel weichen, sodass möglichst viele Mitglieder die Möglichkeit zum Spielen erhalten.
  12. Gäste dürfen nur 3x als Gast in Gegenwart eines Mitglieds spielen.  Dieses Mitglied trägt den Gastspieler mit Vor- und Zunamen über die Buchungs-App ein.  Das Mitglied übernimmt vollumfänglich die Kosten für den Gast. Das Gastgeld in Höhe von 5,00 EUR (bzw. 2,50 EUR bei U18) pro Gast und Spieleinheit (Einzel 90 Minuten, Doppel 120 Minuten) wird zum Saisonende, bei dem entsprechenden Mitglied, eingezogen.
  13. Jedes Mitglied ab 10 Jahren kann gegen Gebühr einen Schlüssel für die Tennisanlage erhalten. Jeder Erwachsene kann gegen Gebühr einen Schlüssel für das Vereinshaus erhalten. Der Schlüssel darf nicht an Unberechtigte weitergegeben werden. Bei Verlust ist der Vorstand sofort zu benachrichtigen. Die Kosten für einen Schlüssel sowie dessen Kaution können beim Abteilungsvorstand angefragt werden.
  14. Wer als letztes die Anlage verlässt, ist für das Abschließen aller Türen (Vereinshaus, Garage, Zaunanlage) und das Schließen des Garagentores verantwortlich.
  15. In allen Fällen, die nicht ausdrücklich oder eindeutig durch die Platzordnung geregelt sind, muss sich jedes Mitglied so verhalten, wie es der sportliche Anstand unter besonderer Beachtung der Gleichberechtigung aller Mitglieder erwarten lässt. In Zweifelsfällen entscheidet die Abteilungsleitung Tennis.

Zuwiderhandlungen

Zuwiderhandlungen gegen die Spiel- und Platzordnung oder grobes unsportliches Verhalten können von einzelnen Vorstandsmitgliedern mit einer Verwarnung, im Wiederholungsfalle vom Vorstand mit einer Spiel- und/oder Platzsperre bis zu 2 Wochen geahndet werden. In besonders schweren Fällen kann vom Vorstand das Betreten der Platzanlage untersagt werden bis hin zum Antrag auf Ausschluss aus dem Verein nach den Vorgaben der Satzung des TV 1908 Kall.

Inkrafttreten

Die neue Spiel- und Platzordnung tritt nach Bekanngabe aller Änderungen bei der Mitgliederversammlung vom 3. Juli 2025 in Kraft. Die bisherige Spiel- und Platzordnung wird gleichzeitig außer Kraft gesetzt.