Platz- und Spielordnung der Tennisanlage

Alle Mitglieder und Gäste der Tennisabteilung des TV 1908 Kall sind verpflichtet, die Platz- und Spielordnung einzuhalten und haben auf die pflegliche Instandhaltung der Anlage im allgemeinen Interesse zu achten.

Hinweisschild Benutzung Tennisanlage

Platzwart

Den Anweisungen des Platzverantwortlichen (Platzwart bzw. Beauftragter des Vorstandes bzw. der Vorstandsmitglieder) ist Folge zu leisten. Der Platzwart/vorgenannte Verantwortliche ist/sind berechtigt, Spieler bei unsachgemäßer Platznutzung oder Fehlen der Eintragung in den Belegungsplan vom Platz zu verweisen. Nur der Platzwart oder ein von ihm beauftragter des Vorstandes, stellt die Bespielbarkeit der Plätze fest und sperrt ggf. unbespielbare Plätze. Auch die Trainer haben den Anweisungen des Platzwartes Folge zu leisten.

Regeln

  1. Die Tennisplätze stehen in der Freiluftsaison täglich zwischen 7:00 und 22:00 Uhr für den Spielbetrieb zur Verfügung (außer bei stillen Feiertagen). Die Plätze 1 und 2 dürfen in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr (Schutz der Mittagsruhe) nicht genutzt werden; Ausnahme sind die Medenspiele.
  2. Spielberechtigt auf der Platzanlage sind Mitglieder, Mannschaften im Rahmen von Vereinsturnieren, Medenspielen und Freizeitrunden sowie Gäste (s. Gastspielordnung).
  3. Die Platzbelegung erfolgt immer durch Eintragung aller am Spiel beteiligten Spieler in den Belegungsplan mit eindeutiger Angabe des Spielbeginns. Ohne diese Eintragung im Belegungsplan ist das Betreten der Plätze untersagt.
  4. Ein Spieler darf nur dann eine Platzbelegung vor der eingetragenen Spielzeit tätigen, wenn er oder einer seiner Spielpartner während der Wartezeit anwesend ist.
  5. Fehlt 10 Minuten nach dem eingetragenen Spielbeginn der Spielpartner, so kann der Platz von anderen wartenden Spielern belegt werden.
  6. Die Spielzeit einschließlich Platzpflege beträgt für das Einzel 60 Minuten, für das Doppel 90 Minuten. Bei großem Andrang sollten nur Doppel gespielt werden.
  7. Die Tennisplätze dürfen nur mit für Aschenplätze geeigneten Tennisschuhen betreten werden. Trockene Plätze müssen von den Spielern vor und während des Spiels ausreichend gewässert werden.
    Während dem Spielen sind evtl. entstandene Löcher sofort auszubessern und nach dem Spielen die Plätze abzuziehen und bei Bedarf neu zu wässern. Größere Schäden müssen in die Mängelliste im Clubhaus eintragen werden, damit sie baldmöglichst durch den Platzwart oder eine dafür bestellte Firma beseitigt werden können.
  8. Mehrmaliges Spielen an einem Tag ist nur möglich, wenn Spieler, die noch nicht gespielt haben, nicht warten müssen.
  9. Erwachsene können bis zu einer Woche im Voraus den Platz 4 für die Dauer von 60 Minuten (Einzel) oder 90 Minuten (Doppel) durch Eintragung ihrer Namen im Belegungsplan mit Rotstift reservieren.
    Diese „Rotstunden“ dürfen nur an Werktagen (montags bis freitags) gespielt werden. Jeder Erwachsene darf sich nur einmal wöchentlich rot eintragen.
  10. Forderungsspiele dürfen nur auf Platz 3 ausgetragen werden; für sie werden 2 Stunden angesetzt. Sie müssen rechtzeitig in den Belegungsplan eingetragen werden.
  11. Die Platzbelegung von Trainingszeiten, Turnieren und Freundschaftsspielen wird vom Sportwart im Voraus in den Belegungsplan eingetragen.
  12. Für Platzpflege, Turniere, Training, Freundschaftsspiele, Forderungsspiele und Roteintragungen können Plätze gesperrt bzw. reserviert werden.
  13. Gäste dürfen nur 3x als Gast in Gegenwart eines Mitglieds spielen. Dieses Mitglied hat sich selbst und den Gastspieler mit Vor- und Zunamen in den Belegungsplan einzutragen. Das Mitglied unterstreicht seinen eigenen Namen, um damit kenntlich zu machen, dass es mit einem Gast gespielt hat und die Kosten dafür übernimmt. Das Gastgeld in Höhe von 5,00 EUR (bzw. 2,50 EUR bei U18) pro Gast und Spieleinheit (Einzel 60 Minuten, Doppel 90 Minuten) wird zum Saisonende, bei dem entsprechenden Mitglied, eingezogen.
  14. Jedes Mitglied ab 10 Jahren kann gegen Gebühr einen Schlüssel für die Tennisanlage erhalten. Jeder Erwachsene kann gegen Gebühr einen Schlüssel für das Vereinshaus erhalten. Der Schlüssel darf nicht an Unberechtigte weitergegeben werden. Bei Verlust ist der Vorstand sofort zu benachrichtigen. Die Kosten für einen Schlüssel sowie dessen Kaution können beim Abteilungsvorstand angefragt werden.
  15. Wer als letztes die Anlage verlässt ist für das Abschließen aller Türen (Vereinshaus, Gerätehaus, Zaunanlage) verantwortlich. Außerdem ist das versehentliche Auslösen der Bewässerungsanlage, durch schließen des grünen Absperrventils (am Fuße des Durchgangs zu den Plätzen 1-4, rechter Hand), zu verhindern.
  16. In allen Fällen, die nicht ausdrücklich oder eindeutig durch die Platzordnung geregelt sind, muss sich jedes Mitglied so verhalten, wie es der sportliche Anstand unter besonderer Beachtung der Gleichberechtigung aller Mitglieder erwarten lässt. In Zweifelsfällen entscheidet die Abteilungsleitung Tennis.

Zuwiderhandlungen

Zuwiderhandlungen gegen die Spiel- und Platzordnung oder grobes unsportliches Verhalten können von einzelnen Vorstandsmitgliedern mit einer Verwarnung, im Wiederholungsfalle vom Vorstand mit einer Spiel- und/oder Platzsperre bis zu 2 Wochen geahndet werden. In besonders schweren Fällen kann vom Vorstand das Betreten der Platzanlage untersagt werden bis hin zum Antrag auf Ausschluss aus dem Verein nach den Vorgaben der Satzung des TV 1908 Kall.

Inkrafttreten

Die neue Spiel- und Platzordnung tritt mit Abstimmung über den Erlass der Änderungen bei der Mitgliederversammlung vom 18.05.2017 in Kraft. Die bisherige Spiel- und Platzordnung wird gleichzeitig außer Kraft gesetzt.

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