Platz- und Spielordnung der Tennisanlage
Alle Mitglieder und Gäste der Tennisabteilung des TV 1908 Kall sind verpflichtet, die Platz- und Spielordnung einzuhalten und haben auf die pflegliche Instandhaltung der Anlage im allgemeinen Interesse zu achten.
Platzwart
Den Anweisungen des Platzverantwortlichen (Platzwart bzw. Beauftragter des Vorstandes bzw. der Vorstandsmitglieder) ist Folge zu leisten. Der Platzwart/vorgenannte Verantwortliche ist/sind berechtigt, Spieler bei unsachgemäßer Platznutzung oder Fehlen der Eintragung in den Buchungsplan vom Platz zu verweisen. Nur der Platzwart oder ein von ihm beauftragter des Vorstandes, stellt die Bespielbarkeit der Plätze fest und sperrt ggf. unbespielbare Plätze. Auch die Trainer haben den Anweisungen des Platzwartes Folge zu leisten.
Regeln
- Die Tennisplätze stehen täglich zwischen 8:00 und 22:00 Uhr für den Spielbetrieb zur Verfügung (außer bei stillen Feiertagen). Die Plätze 1 und 2 dürfen in der Zeit von 12:30 bis 14:30 Uhr (Schutz der Mittagsruhe) nicht genutzt werden; ausgenommen sind Medenspiele.
- Spielberechtigt auf der Platzanlage sind Mitglieder, Mannschaften im Rahmen von Vereinsturnieren, Freizeitrunden, Meden- und Pokalspielen sowie Gäste (s. Gastspielordnung)
- Die Platzbuchung erfolgt immer durch Eintragung aller am Spiel beteiligten Spieler in den Buchungsplan der dafür vorgesehenen Buchungs-App. Ohne diese elektronische Buchung ist das Betreten der Plätze untersagt.
- Eine Platzbuchung in der App ist maximal 48 Stunden vor der eingetragenen Spielzeit möglich.
- Fehlt 10 Minuten nach dem eingetragenen Spielbeginn der Spielpartner, so kann der Platz von anderen wartenden Spielern belegt werden.
- Die Spielzeit einschließlich Platzpflege beträgt für das Einzel 90 Minuten und für das Doppel 120 Minuten. Bei großem Andrang sind vorrangig Doppel zu spielen.
- Die Plätze 5 und 6 dürfen nur mit geeigneten Tennisschuhen für Aschenplätze betreten werden. Trockene Plätze sind vor, während und nach dem Spiel ausreichend zu wässern. Entstandene Löcher sind sofort auszubessern. Größere Schäden sind dem Platzwart mitzuteilen, damit sie zeitnah durch ihn oder eine beauftragte Firma behoben werden können.
- Alle Plätze sind immer nach dem Spiel abzuziehen. Die Linien werden – bei Bedarf – vor dem Spiel gekehrt.
- Mehrmaliges Spielen an einem Tag ist nur möglich, wenn Spieler, die noch nicht gespielt haben, nicht warten müssen.
- Trainingszeiten, Turniere und Freundschaftsspiele werden vom Sportwart im Voraus in den Buchungsplan eingetragen.
- Für Platzpflege, Turniere, Training, Freundschaftsspiele und alle offiziell geplanten Spiele können Plätze gesperrt oder reserviert werden.
- Vereinseigene und private Ballmaschinen dürfen ausschließlich auf den Plätzen 1 bis 4 benutzt werden. Bei großem Andrang haben Einzel oder Doppel immer Vorrang, sodass möglichst viele Mitglieder die Möglichkeit zum Spielen erhalten.
- Gäste dürfen höchstens fünfmal in Begleitung eines Mitglieds im Jahr spielen. Das Mitglied trägt den Gast mit Vor- und Nachnamen in die Buchungs-App ein und übernimmt die Gastspielgebühren vollständig. Die Gebühr beträgt 10,00 EUR pro volljährigem Gast und Spieleinheit (Einzel: 90 Minuten, Doppel: 120 Minuten); Kinder und Jugendliche spielen kostenfrei. Der Betrag wird beim jeweiligen Mitglied eingezogen.
- Jedes volljährige Mitglied kann gegen Gebühr einen Schlüssel für das Vereinshaus und/oder für die Tennisanlage erhalten. Der Schlüssel darf nicht an Unberechtigte weitergegeben werden. Bei Verlust ist der Vorstand sofort zu benachrichtigen. Gebühr und Kaution für einen Schlüssel können beim Abteilungsvorstand angefragt werden.
- Wer die Anlage zuletzt verlässt, ist für das Abschließen aller Türen (Vereinshaus, Garage, Zaunanlage) und das Schließen des Garagentores verantwortlich.
- Für alle Fälle, die in dieser Platzordnung nicht ausdrücklich oder eindeutig geregelt sind, gilt: Jedes Mitglied verhält sich sportlich fair, rücksichtsvoll und gleichberechtigt gegenüber allen anderen Mitgliedern. In Zweifelsfällen entscheidet die Abteilungsleitung Tennis.
Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen gegen die Spiel- und Platzordnung oder grobes unsportliches Verhalten können von einzelnen Vorstandsmitgliedern mit einer Verwarnung, im Wiederholungsfalle vom Vorstand mit einer Spiel- und/oder Platzsperre bis zu 2 Wochen geahndet werden. In besonders schweren Fällen kann vom Vorstand das Betreten der Platzanlage untersagt werden bis hin zum Antrag auf Ausschluss aus dem Verein nach den Vorgaben der Satzung des TV 1908 Kall.
Inkrafttreten
Die neue Spiel- und Platzordnung tritt nach Bekanngabe aller Änderungen bei der Mitgliederversammlung vom 9. Juli 2026 in Kraft. Die bisherige Spiel- und Platzordnung wird gleichzeitig außer Kraft gesetzt.
